Bürgerinformation
Insekten (Wespen, Hornissen)
Eine Beseitigung von Wespennestern und anderweitigen Insekten kann nur dann
durch die Feuerwehr erfolgen, wenn eine besondere Gefährdungslage
von den Wespen und Insekten ausgeht.
Dies kann in erster Linie dann sein, wenn Allergiker, Säuglinge und Kleinkinder
in unmittelbarer Nähe leben bzw. im schlimmsten Fall
durch die Wespen eingeschlossen sind.
Sollte von den Tieren keine Gefahr ausgehen muss die Beseitigung über speziell
ausgerüstete Schädlingsbekämpungsfirmen erfolgen.
Die Feuerwehr Grafengehaig kann in diesen Fällen nicht tätig werden.
Gesetzlicher Hinweis:
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz darf die Beseitigung eines Wespennestes von der
Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden,
wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor.
2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine
gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.
3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.